Zum Hauptinhalt springen

Was darf bei BAYRAUM eingelagert werden?

Erlaubt, nach Rücksprache oder ausgeschlossen - der Überblick vor Ihrer Buchung.

Bei BAYRAUM lagern wir private Gegenstände sicher und geschützt ein. Damit Ihre Sachen, unsere Mitarbeiter und die eingelagerten Güter anderer Kunden geschützt bleiben, gelten einige klare Regeln.

Das können Sie bei uns einlagern

Erlaubt

Typische private Gegenstände sind bei BAYRAUM problemlos willkommen, zum Beispiel:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Umzugskartons und Hausrat
  • Kleidung und Textilien
  • Bücher, Akten und Unterlagen
  • Geschirr und Haushaltsgegenstände
  • Elektro- und Haushaltsgeräte
  • Fahrräder und Sportausrüstung
  • Koffer und Reisegepäck
  • Spielzeug und Kinderartikel
  • Saisonartikel und Dekoration
  • Gartenmöbel und Gartengeräte
  • Werkzeug und Heimwerkerbedarf
  • Camping- und Freizeitausrüstung

Wichtig: Alle Gegenstände müssen trocken, sauber und in einem lagerfähigen Zustand sein.

Nur nach vorheriger Abstimmung

Nur nach Abstimmung

Einige Gegenstände können wir nur nach vorheriger Rücksprache annehmen. Dazu gehören insbesondere:

  • besonders schwere oder sperrige Gegenstände
  • Motorräder, Motorroller oder andere motorisierte Fahrzeuge
  • Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor
  • größere Batterien oder Akkus
  • hochwertige Kunstgegenstände und Antiquitäten
  • Sammlerstücke oder Gegenstände mit außergewöhnlich hohem Wert
  • gewerbliche Warenbestände
  • Gegenstände mit besonderen Anforderungen an Transport oder Lagerung

Bitte sprechen Sie uns vor der Buchung an. Wir prüfen gerne, ob eine Einlagerung möglich ist.

Was darf nicht eingelagert werden?

Nicht erlaubt

Aus Sicherheits-, Versicherungs- und gesetzlichen Gründen dürfen folgende Gegenstände nicht bei BAYRAUM eingelagert oder unserem Abholservice übergeben werden:

Gefahrstoffe und entzündliche Stoffe

  • Benzin, Diesel, Heizöl und andere Kraftstoffe
  • Gasflaschen und sonstige Druckbehälter
  • explosive oder leicht entzündliche Stoffe
  • Feuerwerkskörper und Pyrotechnik
  • giftige, ätzende oder radioaktive Stoffe
  • größere Mengen Farben, Lacke, Lösungsmittel oder Chemikalien
  • sonstige als Gefahrgut eingestufte Stoffe

Waffen und verbotene Gegenstände

  • Waffen
  • Munition
  • Explosivstoffe
  • Gegenstände, deren Besitz oder Lagerung gesetzlich verboten ist

Lebensmittel und verderbliche Waren

  • frische oder leicht verderbliche Lebensmittel
  • Kühl- und Tiefkühlprodukte
  • offene Lebensmittel
  • Waren, die Gerüche entwickeln oder Schädlinge anziehen können

Tiere, Pflanzen und biologische Materialien

  • lebende Tiere
  • Tierkadaver
  • lebende Pflanzen
  • biologische oder medizinische Materialien
  • menschliche oder tierische Überreste

Abfälle und verunreinigte Gegenstände

  • Haus- und Gewerbemüll
  • Sondermüll
  • kontaminierte Materialien
  • Asbest oder asbesthaltige Stoffe
  • schimmelbefallene Gegenstände
  • feuchte oder nasse Waren

Beschädigte Batterien und Akkus

Insbesondere beschädigte, aufgeblähte, defekte oder zurückgerufene Lithium-Ionen-Akkus und Batterien sind von der Einlagerung ausgeschlossen.

Bargeld und besondere Wertgegenstände

Nicht zur Einlagerung vorgesehen sind insbesondere:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Edelmetalle
  • Schmuck und Edelsteine
  • unersetzliche Originaldokumente
  • Gegenstände mit außergewöhnlich hohem ideellem oder materiellem Wert, sofern diese nicht ausdrücklich mit BAYRAUM vereinbart wurden

Unser Grundsatz

Trocken. Sauber. Sicher.

Wenn ein Gegenstand für andere eingelagerte Waren, Personen, Gebäude oder die Umwelt ein Risiko darstellen kann, darf er nicht eingelagert werden.

Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, die Abholung oder Annahme ungeeigneter Gegenstände abzulehnen.

Unsicher, ob Ihr Gegenstand geeignet ist?

Sprechen Sie uns einfach vor der Buchung an. Zum Kontaktformular

Im Zweifel gilt die Liste in unseren AGB.